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Inhalt: 1 H4-Birne 4 Kugelbirnen 2 Sicherungen Lichtpflicht in Tschechien Seit dem 1. Juli 2006 dürfen Autofahrer in Tschechien nur noch mit eingeschaltetem Licht fahren. Erlaubt sind sowohl Abblendlicht, als auch spezielles Tagfahrlicht. Die Verwendung von Nebelscheinwerfern ist verboten. Bei Nichtbeachten dieser Vorschrift können Autofahrer mit Bußgeldern in Höhe von ca. 35 Euro rechnen. Außerdem müssen Kraftfahrer in Tschechien ein Set mit Ersatzglühbirnen für das Fahrzeug mitführ
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